Auto finanziert?
Jetzt Widerruf prüfen!
Wir übernehmen die Selbstbeteiligung bei passender Rechtsschutzversicherung – ohne Erfolgsbeteiligung!
Komplett kostenlos für Sie!
Sie haben Ihr privates Auto mit einem Autokredit finanziert? Dann sollten Sie jetzt prüfen, ob Sie Ihren Kreditvertrag widerrufen können!
Im Idealfall erhalten Sie im Falle eines Widerrufs sämtliche Tilgungsraten sowie die gezahlte Anzahlung zurück – und können im Gegenzug Ihr gebrauchtes Auto an die Autobank zurückgeben.
Lassen Sie kostenfrei und unverbindlich von unseren Vertragsanwälten prüfen, ob Sie Ihren Autokredit widerrufen können! Ist ein Widerruf möglich und verfügen Sie über eine passende Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernehmen wir für Sie die Selbstbeteiligung!
Für Sie ist der Widerruf damit komplett kostenlos – Sie zahlen keinerlei Gebühren oder „Erfolgsbeteiligungen“ an uns!
Bereits in anderen Bereichen konnten Verbraucher in der Vergangenheit in den Genuss eines Widerrufsjokers kommen und so beispielsweise Tausende von Euro bei ihrem Immobiliendarlehen sparen.
Diese Möglichkeit steht nun auch Verbrauchern zur Verfügung, die einen Autokredit abgeschlossen haben. Verbraucher haben so die Möglichkeit, ihren Autokreditvertrag oder Leasingvertrag gegen Rückgabe des Autos zu widerrufen und erhalten bis auf die gezahlten – meist sehr niedrigen – Zinsen ihre kompletten Kreditraten sowie ihre Anzahlung zurück.
Bei Autokreditverträgen oder Leasingverträgen, die ab dem 13.06.2014 abgeschlossen worden sind, müssen Sie noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung für die jahrelange Nutzung Ihres Autos zahlen!
Aber auch für die Verträge, die in der Zeit vor dem 13.06.2014 abgeschlossen worden sind, kann ein Widerruf sehr lukrativ sein – meist ist nämlich der Wertverlust Ihres Autos deutlich höher als die Nutzungsentschädigung, die im Falle eines Widerrufes an Ihre Autobank zu zahlen ist!
Bei vielen Autokredit-Verträgen sowie Leasingverträgen steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu, welches in der Regel 14 Tage beträgt. Allerdings beginnt die Widerrufsfrist erst dann zu laufen, wenn der Verbraucher in ordnungsgemäßer Form und inhaltlich korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist – eine Aufgabe, die den Autobanken meist nicht gelungen ist, zumal es bei verbundenen Geschäften (Autokredit wird direkt im Autohaus vermittelt) noch weitere Klippen gibt, die zu beachten sind.
Für Sie als Verbraucher hat dies zur Folge, dass Sie in den Genuss eines „ewigen Widerrufsrechts“ kommen und auch noch Jahre nach dem Abschluss des Kreditvertrages Ihren Autokredit gegen Rückgabe des Fahrzeuges widerrufen können.
Wenn Sie Ihren Autokreditvertrag oder Leasingvertrag widerrufen, hängt es vom Datum des Abschlusses des Vertrages ab:
Haben Sie den Vertrag vor dem 13.06.2014 abgeschlossen, so hat die Autobank einen Anspruch auf die Zahlung von Nutzungsentschädigung, die von der Anzahl der gefahrenen Kilometer abhängt. Gleichwohl kann auch hier ein Widerruf lukrativ sein – denn häufig ist die zu zahlende Nutzungsentschädigung deutlich geringer als der eingetretene Wertverlust Ihres Autos!
Haben Sie den Vertrag ab dem 13.06.2014 abgeschlossen, so müssen Sie für all die gefahrenen Kilometer noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung zahlen. Lediglich die bereits gezahlten Zinsen – die bei Autokrediten meist sehr niedrig sind – darf die Bank behalten – sämtliche anderen Anzahlungen und Autokredit-Raten können Sie jedoch zurückfordern.
Sicherlich werden Sie sich jetzt fragen, warum wir Ihre Selbstbeteiligung aus der Rechtsschutzversicherung für Sie bezahlen, obwohl wir im Erfolgsfall keinerlei Erfolgsprovision oder Vergütung verlangen.
Der Grund ist ganz einfach:
Wir haben eine Software entwickelt, die unseren Vertragsanwälten eine effiziente Abwicklung der Widerrufsmandate ermöglicht. Für die Nutzung der Software zahlen die Anwälte Lizenzgebühren, mit denen auch Ihre Selbstbeteiligung aus dem Rechtsschutzversicherung-Vertrag bezahlt wird, sollte eine Durchsetzung bei der Gegenseite nicht möglich sein.
Kurzum: Es gibt keinen Haken!
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